Allgemeine Geschäftsbedingungen

aventus Training & Consulting

Wolfgang Thielen

nachfolgend „aventus“ genannt

 

1. Vertragsgestaltung

 

Der Abschluss von Verträgen Auftraggeber und aventus über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

 

2. aventus Dienstleistungen

 

aventus erbringt ihre  Dienstleistungen durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.

Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und aventus im einzelnen festgelegt.

 

aventus erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratungen, Konzeptionen, Trainingsseminaren und durch Verkauf von Trainingsmaterialien.

 

aventus trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern sowie sonstigen Dritten, die von aventus zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. aventus wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch aventus wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von aventus nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist aventus berechtigt, die Leistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Schadenersatzansprüche des Kunden bleiben in jedem Fall ausgeschlossen.

 

3. Eigentumsrecht, Urheberrecht, Vervielfältigung

 

Das Eigentum und das Urheberrecht für alle Programme und/oder deren Einzelbestandteile verbleibt bei aventus.

 

aventus räumt dem Kunden und/oder Teilnehmer ein Nutzungsrecht für den Gebrauch der Trainingsunterlagen während der Dauer des Seminars und den persönlichen Gebrauch nach Beendigung des Seminars ein. Jeder andere Verwendungszweck ist ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von aventus ausgeschlossen, insbesondere dürfen Unterlagen nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft werden.

 

Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von aventus das Seminarprogramm und/oder dessen Bestandteile als ganzes oder teilweise auf irgendeine Art zu reproduzieren oder zu vervielfältigen, weder direkt noch durch Erstellen einer abgeänderten Fassung oder auf irgendeine Art und Weise. Dieses Verbot gilt ebenso für die Vervielfältigung und/oder Übertragung von Tonbandmaterial, Videobändern und -filmen oder sonstigem gedruckten Material, das Bestandteil des Seminarprogramms ist.

 

Der Kunde ist verpflichtet, mit seinen Mitarbeitern und/oder von ihm angemeldeten Teilnehmern, die an dem Seminar teilnehmen, zu vereinbaren, dass die vorstehende Verpflichtung auch von den Teilnehmern eingehalten wird.

 

Ein Verstoß gegen vorgenannte Verpflichtungen, sei es durch Mitarbeiter des Kunden und/oder durch Teilnehmer, gilt als eigenes Verschulden des Kunden.

 

4. Geheimhaltung

 

aventus verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt geworden sind.

 

5. Eigentumsvorbehalt

 

aventus behält sich das Eigentum an gelieferten Trainingsmaterialien bis zur endgültigen Bezahlung vor.

 

6. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die im Vertrag vereinbarten beiderseitig zu erbringenden Leistungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

 

7. Gerichtsstand

 

Für diese Bedingungen, ihre Anwendung und die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängendem Vertrag und diesen Bedingungen ist Bonn

 

Stand: 1. Oktober 2019